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 Hochzeitsordnung

§ 1

Die Hochzeit beginnt mit einem Anfang und endet mit einem Höhepunkt. Jeder, der zu spät kommt, muß sofort umkehren und früher wieder kommen.

 

§ 2

Es wird gebeten, vor Betreten des Ballsaales Revolver, Schirme, gefährliche Korsetts und ähnliche, die Allgemeinheit bedrohende Waffen sowie schlechte Laune an der Garderobe abzugeben.

 

§ 3

Für Antialkoholiker sind Plätze an der Wasserleitung reserviert.

 

§ 4

Wer an der Hochzeitstafel Platz nimmt, muß sich im Laufe der letzten 8 Tage wenigstens einmal gewaschen und gekämmt haben.

 

§ 5

Zu wem das Essen zuerst kommt, der nehme sich ruhig das Beste. Tut er es aus Bescheidenheit nicht, so tut es bestimmt der Nachbar.

 

§ 6

Ein Jeder hüte sich zu hoffen, es käme noch was Besseres. Es könnte ihm sonst passieren, daß er hungrig vom Tisch aufsteht.

 

§ 7

Tiefe Dekolletés dürfen nur von Damen, die mit kleineren Herren tanzen, getragen werden.

 

§ 8

Auf den Schuhen der Damen sollte nur so lange getanzt werden, bis die Zehen zum Vorschein kommen.

 

§ 9

Wird der Herr aufdringlich, so hat die Dame dasselbe zu tun.

 

§ 10

Bei Versagen der Beleuchtung ist alles erlaubt, nur das Schreien nicht.

 

§ 11

Sämtlicher Liebeskummer ist in Alkohol zu ertränken, bei großem Andrang stehen Pumpen zur Verfügung.

 

§ 12

Das Umherwerfen feuriger Blicke ist wegen Brandgefahr strengstens untersagt.

 

$ 13

Nähert sich das Fest dem Ende, da hat sich jeder vorzunehmen, den Ballsaal als Letzter zu verlassen.

 

§ 14

Wer seine Dame selbst nach Hause bringen darf, sollte nach Möglichkeit schmale Gäßchen benutzen, denn es steht schon in der Bibel: “Der schmale Weg führt ins Himmelreich”.

 

§ 15

Die Damen sollten spätestens 2 Tage nach der Hochzeit zu Hause abgeliefert werden.

 

§ 16

Auf dem Nachhauseweg ist das liebevolle Umarmen von Bäumen und Masten zu unterlassen, da dies die Eifersucht der Begleiter erregen könnte.

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